Steuergeflüster – Was Sie schon immer wissen sollten

Legale Arbeiten in den eigenen vier Wänden fördert der Staat u.a. mit einem Steuerbonus für haushaltsnahe Handwerkerleistungen. 20% der gezahlten Arbeitskosten können von der festgesetzten Einkommensteuer abgezogen werden. Dabei gibt es eine Obergrenze von € 6.000 x 20 % = € 1200. Hiermit können Privatpersonen schnell einige 100 € pro Jahr Steuern sparen durch den direkten Abzug von der Einkommensteuer. Materialkosten werden jedoch nicht gefördert. Diese Förderung gibt es schon einige Zeit.

Was jedoch kaum in Ratgebern zu lesen ist, sind folgende Fördermöglichkeiten:

  • Reparaturen an Haushaltsgeräten

Auch in meinem eigenen Haushalt gehen jährlich verschiedene Geräte kaputt. Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, PC (!), Radiogerät etc.

  • Hausreparaturen und Renovierungen
  • ModernisierungsmaßnahmenGestaltungstipp: Sollten Sie in einem Steuerjahr voraussichtlich an die Grenze von € .6000,00 stoßen, sollte man falls möglich, zur Nutzung des vollen Förderbetrages eventuelle Maßnahmen in das kommende Jahr verschieben.

Tipp: Jeder Bürger sollte grundsätzlich gegen Ende des Jahre eine Steuerplanung erstellen und rechtzeitig das Einkommen und steuerlich abzugsfähige Ausgaben checken.

Durch die Nichtabgabe von Steuererklärungen gehen vielen Menschen nach einer Untersuchung ca. € 900 Steuererstattung verloren.
Wir leben in einem Hochsteuerland und sollten unser hart verdientes Einkommen nicht von der Steuer auffressen lassen ! Oder ?

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